Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ahmad Bannout, handelnd unter Dronewellservices (nachfolgend „DWS“), und seinen Auftraggebern über Reinigungsleistungen an Fassaden, Dächern, Glasflächen und Photovoltaikanlagen sowie über damit verbundene Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DWS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von DWS oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Die im Angebot genannten Flächen und Mengen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers oder auf einer Vorbegehung. Ergeben sich bei der Ausführung erhebliche Abweichungen, wird der Preis einvernehmlich angepasst.
Die Reinigung erfolgt mit unbemannten Luftfahrzeugen nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947) sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die erforderlichen Betriebsgenehmigungen und Versicherungen liegen vor.
Der Auftraggeber stellt einen ungehinderten Zugang zum Objekt, einen geeigneten Start- und Landebereich sowie – soweit vereinbart – Wasser- und Stromanschluss bereit.
Die Ausführung ist witterungsabhängig. Bei Wind, Niederschlag, Frost oder Sichtbedingungen, die einen sicheren Flugbetrieb ausschließen, verschiebt sich der Termin ohne Mehrkosten für beide Seiten.
Der Auftraggeber weist vor Beginn auf besondere Gefahrenquellen, empfindliche Bauteile, offene Fenster, Lüftungsöffnungen und schützenswerte Anlagen hin.
Ist für den Einsatz eine Zustimmung Dritter erforderlich – etwa von Nachbarn, Eigentümergemeinschaften oder Behörden –, wirkt der Auftraggeber bei deren Einholung mit.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die im Angebot genannte Kalkulationsgrundlage.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme in Textform an. DWS beseitigt berechtigte Mängel durch Nacharbeit.
Bei stark verkalkten oder über längere Zeit nicht fachgerecht gereinigten Flächen können hartnäckige Ablagerungen im Rahmen einer einmaligen Reinigung nicht immer vollständig entfernt werden. Erforderliche Spezialbehandlungen werden gesondert angeboten und vergütet. Auf diesen Umstand weisen wir vor Auftragsannahme hin.
DWS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DWS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von DWS.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.